Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der der Angelus Managementberatungs und Service KG gültig seit 01.01.2013

1. Allgemeines

Aufträge von Angelus Managementberatungs und Service KG werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.

2. Leistungen von Angelus Managementberatungs und Service KG

A. Die Tätigkeit von Angelus Managementberatungs und Service KG besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Unternehmensberatung des Auftraggebers als Dienstleistung. Zusätzlich können noch Geschäftsbersorgungsaufträge und Aufträge für Abwicklungsdienstleistungen erteilt werden. Genehmigungspflichtige Beratungsleistungen oder Dienstleistungen, die dem KWG unterstehen, werden durch Angelus Managementberatung und Service KG nicht erbracht. Die Erbringung solcher Dienstleistungen durch Unternehmen mit denen Angelus Managementberatung und Service KG kooperiert ist jedoch möglich.

B. Ein konkreter Erfolg wird dem Auftraggeber weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von Angelus Managementberatungs und Service KG empfohlenen oder mit Angelus Managementberatungs und Service KG abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Angelus Managementberatungs und Service KG die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.

C. Der konkrete Inhalt und Umfang der von Angelus Managementberatungs und Service KG zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich oder mündlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird Angelus Managementberatungs und Service KG den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen (schriftlich oder mündlich). In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch Angelus Managementberatungs und Service KG auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt. Ein schriftlicher Auftrag ist nicht zwingend notwendig, besonders bei laufenden Dauerberatungsaufträgen bzw. Beratungs-und-Begleit-Aufträgen, bei denen sich die konkreten Auftragshandlungen erst im Rahmen der laufenden Beratung ergeben. Bei laufenden Betreuungsaufträgen ist eine ständige neue Beauftragung von Einzeltätigkeiten nicht notwendig, sondern die die Entgegennahme der Einzeltätigkeiten und ein nicht erfolgter schriftlicher Einspruch gegen einzelne, nicht vom Auftraggeber gebilligte Tätigkeiten sind ausreichend um diese Tätigkeiten als Beauftragt und abrechnungsfähig zu vereinbaren.

D. Angelus Managementberatungs und Service KG legt die vom Auftraggeber mit geteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist Angelus Managementberatungs und Service KG nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von Angelus Managementberatungs und Service KG Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.

E. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen. Die strategische Beratung von separat, vom Auftraggeber beauftragten Rechtsanwälten und Steuerberatern ist jedoch im Auftragsmandat immer mit inbegriffen, auch wenn dies nicht extra vereinbart ist. Die Kosten hierfür übernimmt der Auftraggeber auch ohne separate Vereinbarung.

F. Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von Angelus Managementberatungs und Service KG gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Angelus Managementberatungs und Service KG und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der Angelus Managementberatungs und Service KG einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von Angelus Managementberatungs und Service KG für den Kunden trägt oder diese übernimmt.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

A. Der Auftraggeber stellt der Angelus Managementberatungs und Service KG die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.

B. Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von Angelus Managementberatungs und Service KG die zur Auftragsdurchführung erforderlichen, die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist Angelus Managementberatungs und Service KG nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann Angelus Managementberatungs und Service KG dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

C. Der Auftraggeber stellt Angelus Managementberatungs und Service KG eine Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zu stellen.

4. Vergütung

A. Die Leistungen von Angelus Managementberatungs und Service KG werden–sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei Angelus Managementberatungs und Service KG geltenden Tagessätzen/Stundenhonorare/Fallpauschalen Aktuell € 2.500,00 als Tagessatz, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.

B. Angelus Managementberatungs und Service KG ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.

C. Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von Angelus Managementberatungs und Service KG nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist Angelus Managementberatungs und Service KG berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann Angelus Managementberatungs und Service KG nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann Angelus Managementberatungs und Service KG dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

D. Zeit-und Vergütungsprognosen von Angelus Managementberatungs und Service KG in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von Angelus Managementberatungs und Service KG nicht beeinflusst werden können.

E. Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen von Angelus Managementberatungs und Service KG zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 30%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.

F. Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 30% über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber nach Information durch Angelus Managementberatungs und Service KG ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu bezahlen.

5. Zahlungsmodalitäten

A. Bei der mit Angelus Managementberatungs und Service KG vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

B. Die Rechnungen von Angelus Managementberatungs und Service KG werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig. Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 5. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von Angelus Managementberatungs und Service KG angegebene Konto zu überweisen. Abschlussrechnungen oder laufende Monatsrechnungen sind spätestens am 15. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von Angelus Managementberatungs und Service KG angegebene Konto zu überweisen.

C. Es wird vereinbart, dass die Angelus Managementberatungsund Service KG während der Geltungsdauer des abgeschlossenen Auftrages zur Einziehung der ihr zustehenden Vergütung im Lastschrifteinzugsverfahren befugt ist.

D. Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch die Mahnung von Angelus Managementberatungs und Service KG, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.

E. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10% der Rechnungssumme. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen.

F. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oderunbestritten sind.

G. Einwendungen gegen die Höhe von Honorarrechnungen können nur innerhalb von 5 Werktagen nach dem Rechnungserhalt in schriftlicher Form durch den Auftraggeber gemacht werden. In diesem Fall muss der Auftraggeber genau darlegen, welche Rechnungsposition er beanstandet und aus welchem Grund. Einwendungen die diesen Vorgaben nicht entsprechen oder zu spät gestellt werden, sind unwirksam.

H. AngelusManagementberatungs und Service KG i st nicht verpflichtet die Richtigkeit der in Rechnung gestellten Honorare von sich aus nachzuweisen. Sollte ein Nachweis durch den Auftraggeber angefordert werden, so gilt die Auflistung der erbrachten Stunden durch Angelus Managementberatungs und Service KG als ausreichend.

6. Haftung

A. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

B. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von Angelus Managementberatungs und Service KG empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Angelus Managementberatungs und Service KG die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

C. Angelus Managementberatungs und Service KG haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.

D. Die Haftung von Angelus Managementberatungs und Service KG entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber Angelus Managementberatungs und Service KG gerügt wurden.

7. Schlussbestimmungen

A. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages(bei schriftlich erteilten Aufträgen) oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von laufenden Dauerberatungsmandaten und Auftragserweiterungen gemäss Ziffer 2.c. dieser Bedingungen – zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen.

B. Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.

8. Erfüllungsort

für alle Leistungen ist der Geschäftssitz (Ort in dem das Gewerbe der Angelus Managementberatungs und Service KG angemeldet ist). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist München, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls München vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.